Mai
17
2016

Umweltschutz im Urlaub

Pressenotiz der Gemeinde Ismaning

Wohin soll die Reise gehen und wie kommen Sie an Ihr Wunschziel?
Kriterien für Umweltschutz können z.B. die Wahl des Urlaubsziels, das Verkehrsmittel zur
Anreise, die Fortbewegungsart vor Ort, die Unterkunftsart und die Reisedauer sein.
Mittlerweile gibt es auch hier diverse Gütesiegel und freiwillige Vereinbarungen.
Und vor Ort?
Im Urlaub wollen wir auf eine intakte Natur und eine gesunde Umwelt nicht verzichten.
Auch der Einzelne kann am Urlaubsort zum Erhalt von Natur und Landschaft etwas
beitragen.
Urlaub in den Bergen
– Versuchen Sie nicht, so weit wie möglich den Berg mit dem Auto hinaufzufahren.
Durch das Parken der Autos an Wegrändern oder in Wiesen verursachen Sie u.a.
Erosionsschäden an den Hängen.
– Bleiben Sie zum Schutz der Tiere und Pflanzen auf den markierten Wegen und
verzichten Sie auf Abkürzungen. Ein kleiner Wegabschneider lässt kahle Rinnen
entstehen, die schon nach kurzer Zeit Zerstörungen auf großer Fläche nach sich
ziehen.
– Beachten Sie bitte das generelle Pflückverbot. Helfen Sie mit, die bedrohte
Pflanzenwelt der Berge zu erhalten.
– Zurückgelassener Abfall ist auch eine Gefahr für Tiere. Packen Sie also nach der
Brotzeit Ihre Abfälle und Speisereste wieder in den Rucksack. Zu den Abfällen
gehören auch Zigarettenstummel. Übrigens: Rauchen im Wald ist verboten.

Urlaub an Flüssen und Seen
– Üben Sie besondere Rücksicht in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Schilfgürtel
sollten Sie mit Boot und Surfbrett großräumig umfahren.
– Gehen Sie sparsam mit Sonnencremes und Sonnenölen um, lassen Sie das
Schutzmittel erst richtig in die Haut einziehen, bevor Sie ins Wasser gehen. Im
Wasser können die von der Haut abgeschwemmten Fette nur sehr langsam wieder
abbaut werden.
– Gehen Sie immer auf befestigten Wegen zum Wasser. Benutzen Sie keine Trampelpfade,
vor allem bahnen Sie sich selbst nie einen Pfad durch die Ufervegetation
und das Schilf zum Wasser.
– Schwimmen Sie nie an Flachwasserzonen mit Schwimmblattbeständen heran oder
gar hinein.
Und noch etwas zum Thema Artenschutz
– Noch immer ist der illegale Handel mit Tieren und Pflanzen ein einträgliches Geschäft.
Gerade im Ausland werden den Urlaubern verlockende Souvenirs angeboten.
Teilweise können nur Experten erkennen, ob das Produkt ein harmloses Imitat oder
z.B. Elfenbein, ein echtes Fell, ein echter Schildkrötenpanzer oder eine Wildpflanze
ist, die illegal aus Wildbeständen entnommen wurden. Lassen Sie sich zu Ihrem
eigenen Schutz nicht zu einem Kauf überreden.
– Versuchen Sie auch niemals Tiere – ob lebend oder als Präparat – zu erwerben, auch
wenn die Händler „Ausfuhrbescheinigungen“ vorweisen. Diese kann Ihnen nur eine
Behörde ausstellen.
– Wird Ware – ohne behördliche Ausfuhrgenehmigung – vom Zoll entdeckt, wird sie
beschlagnahmt und es kann eine empfindliche Geldstrafe wegen eines Verstoßes
gegen das Washingtoner Artenschutzgesetz folgen. Der Vollzug des Washingtoner
Artenschutzgesetzes hat zum Glück bereits zu sinkenden Einfuhrzahlen geführt.
Helfen Sie mit, dass dies so bleibt!
– Sie müssen jedoch keinesfalls auf ein Souvenir verzichten. Informieren Sie sich vor
Ihrer lang ersehnten Reise über die Bestimmungen damit Sie keine unangenehmen
Überraschungen erleben müssen (z.B. unter www.artenschutz-online.de). An „fair
gehandelten“ und „fair produzierten“ Produkten können Sie sich noch lange erfreuen,
zumal Sie mit dem Kauf die einheimische Wirtschaft unterstützen und Handwerkern
zu einer angemessenen Entlohnung verhelfen.
Gemeinde Ismaning
Abteilung Umweltschutz

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