Mai
17
2016

Artenschutz Vögel – hilflose Jungvögel?

Pressenotiz der Gemeinde Ismaning

Es gibt zwei Typen von Jungvögeln – Nesthocker und Nestflüchter. Letzteres sind z. B. alle
Hühner- und Entenvögel. Wenn diese aus dem Ei schlüpfen, sind sie bereits mit Dunen
ausgestattet und haben offene Augen. Nach 1 – 2 Tagen verlassen sie – unter Aufsicht der
Altvögel – zur selbständigen Nahrungssuche das Nest.
Die meisten anderen Vögel sind Nesthocker, d. h. sie sind anfangs blind und nackt, eine
selbständige Futtersuche ist daher nicht möglich. Bis zur vollständigen Ausprägung des
Federkleides bleiben sie daher im Nest und werden von den Altvögeln mit Futter versorgt.
Viele dieser Jungvögel verlassen ihr Nest, bevor sie voll flugfähig sind, sie bleiben jedoch
in Nestnähe und stehen in Rufkontakt mit den Altvögeln, die ihre Jungtiere noch mit Futter
versorgen und vor Gefahren warnen. Bitte nehmen Sie daher diese scheinbar hilflosen und
verwaisten Jungvögel nicht mit. Sitzen die Jungvögel an gefährlichen Stellen, z. B. neben
oder auf der Straße, können Sie diese vorsichtig aufheben und in einen in der Nähe
gelegenen Strauch setzen, durch Rufe wird der Kontakt zu den Elterntieren wieder
hergestellt. Anders als die Säugetiere haben Vögel einen schlechten Geruchssinn und
nehmen ihre Jungtiere auch nach dem Berühren durch Menschen wieder an.
Ob Jungvögel wirklich verlassen sind, erkennen Sie nur, wenn das Jungtier über einen
langen Zeitraum nicht gefüttert wird, aber Vorsicht, viele Altvögel suchen ihre Küken nicht
auf, solange sich in der Nähe Menschen aufhalten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet
auch, wildlebende Tiere zu fangen. Eine Ausnahme sind kranke, verletzte und wirklich
verlassene Jungvögel, allerdings müssen diese wieder in die Freiheit entlassen werden,
sobald ein eigenständiges Überleben möglich ist. In jedem Fall müsste die Untere
Naturschutzbehörde am Landratsamt informiert werden. Da die Pflege zeitintensiv und
anspruchsvoll ist sollte dies von Fachleuten durchgeführt werden.

Nester und Jungvögel vor natürlichen Eierdieben und Nesträubern (Eichhörnchen, Elstern,
Igel, Greifvögel usw.) zu schützen ist nicht möglich und auch nicht notwendig. Dies gehört
zum natürlichen Nahrungskreislauf in der Natur und führt nicht zum Bestandsrückgang,
vielmehr entwickelt sich ein Gleichgewicht zwischen Beutetier und Beutegreifer. Unsere
„Gartenvögel“ brüten im Allgemeinen zweimal im Jahr, so dass eine ernsthafte Bedrohung
des Gesamtbestandes nicht gegeben ist. Bestandsverluste durch Katzen sind allerdings
nicht zu unterschätzen, gerade weil die Katzendichte enorm hoch ist und Jagen zum
natürlichen Verhalten einer jeden Katze gehört. Sowohl Katzenliebhaber als auch
Vogelliebhaber können dazu beitragen, dass sich die Zahl der erbeuteten Vögel in Grenzen
hält.
Die größte Hilfe für unsere heimischen Vögel im Siedlungsbereich stellen heimische
Bäume und Sträucher mit ihrem breiten Nahrungsspektrum und vielen Unterschlupf- und
Versteckmöglichkeiten dar, ggf. helfen ergänzend Nistkästen. Diese sollten so aufgehängt
werden, dass Katzen keinen direkten Zugang haben, einige Nistkästen sind bereits
katzensicher gestaltet. Auch stachelige Sträucher bieten einen gewissen Schutz,
verzichten Sie aber auf Stacheldraht oder stachelige Manschetten, da hier das
Verletzungsrisiko zu hoch ist. Selbstverständlich reicht ein Katzenrevier weit über die
eigene Gartengrenze hinaus aber je vogelfreundlicher der Lebensraum, desto besser
können Verluste ausgeglichen werden. Gleiches gilt übrigens auch für Kleinsäuger,
Amphibien und Reptilien.
Gemeinde Ismaning
Abteilung Umweltschutz

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