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2016
Ruhestörung – immer ein aktuelles Problem
Pressenotiz der Gemeinde Ismaning
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind immer ein aktuelles Problem.
Informationen gibt eine gemeindliche Verordnung, in welcher genau die Zeiten für diese
Tätigkeiten festgelegt sind.
So dürfen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten
Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und von 15.00 – 19.00 Uhr
und am Samstag von 8.00 – 15.00 Uhr
durchgeführt werden.
Zu diesen zählen insbesondere das Hämmern, Bohren, Holzsägen, aber auch das Arbeiten
mit Motorrasenmähern und motorbetriebenen Gartengeräten. Von dieser Regelung
ausgenommen sind jedoch gewerbliche Tätigkeiten die von entsprechenden
Firmen/Personen durchgeführt werden.
Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen nur so gespielt werden, dass andere
nicht unzumutbar gestört werden, keinesfalls zwischen 22.00 und 8.00 Uhr.
Die Beachtung der Ruhe gilt auch bei der Haltung von Tieren.
Bitte bedenken Sie, dass diese Regelungen keine Konflikte schaffen sollen, sondern einem
ungestörten, nachbarschaftlichen Verhältnis dienen.
Gemeinde Ismaning
Ordnungsamt