Jan
11
2019

Gemeindlicher Bauhof leistet beim Winterdienst vorbildliche Arbeit

Die Mitarbeiter im Bauhof leisten jedes Jahr bei Winterdienst eine vorbildliche, engagierte und sehr gewissenhafte Arbeit. Für die Mitarbeiter gilt es, Straßen und Wege tagtäglich schnellstmöglich zu räumen, damit diese bis zum eintretenden Berufsverkehr befahrbar und begehbar sind.
Das Gemeindegebiet von Ismaning umfasst über 40 km²; das öffentliche Straßen- und Wegenetz, das die Mitarbeiter vom Bauhof vom Schnee befreien müssen, umfasst täglich über 300 Räumkilometer. Dazu stehen natürlich Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung und auch von Hand sind Räumarbeiten auszuführen, beispielsweise an Fußgängerüberwegen.
Um 3.30 Uhr beginnt der Dienst: Zuerst werden die Straßen der Kategorie 1 geräumt. Das ist, je nach Schneefall, bis 6 oder 7 Uhr in der Früh geschafft, dann folgt das Räumen und Streuen der Straßen mit Kategorie 2. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht überschritten, folgen dann die Straßen mit Kategorie 3.
Bei anhaltenden Schneefällen rückt das gleiche Personal nach einer Pause am Spätnachmittag wieder aus, so dass mehrere 11-Stunden-Arbeitstage am Stück keine Seltenheit sind. Bauhofleiter Hans Blößl hat ein motiviertes Team und der Großteil der Bevölkerung ist entgegenkommend.
Auch Fremdfirmen unterstützen den Bauhof. Für die Räumung der Staats- und Bundesstraßen ist das Straßenbauamt zuständig.
Leider können die Räumfahrzeuge des Bauhofs oftmals insbesondere in kleinere Straßen nicht einfahren und räumen, weil parkende Fahrzeuge deren Einfahrt behindern bzw. versperren. Den Räumfahrzeugen ist es aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht gestattet rückwärts zu fahren oder zu wenden. Der Bauhof und die Gemeindeverwaltung bitten um Verständnis für eventuelle Verzögerungen bei den Räum- und Streuarbeiten.
Die drei Kategorien im Räum- und Streuplan sind auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt. Diese werden vom Bauhof nach ihrer Priorität abgearbeitet. Vorrangig zu räumen und/oder zu streuen sind Straßen und Gehwege der Kategorien 1 und 2, d.h. die Straßen mit Busverkehr inklusive Bushaltestellen, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen und Gehwege, die in die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Ismaning fallen (innerörtliche Gehbahnen, die gemeindlichen Grundstücken vorgelagert sind) sowie verkehrswichtige Straßen und besondere Gefahrenstellen. Kategorie 3 sind alle übrigen Straßen mit Verkehrsbedeutung sowie Radwege. Das Räumen dieser Straßen ist eine komplett freiwillige Leistung der Gemeinde, eine Serviceleistung für den Bürger. In den Bereichen der Kategorie 3 wird nur im Ausnahmefall gestreut, beispielsweise wenn ganze Straßenzüge aufgrund geschlossener und flächendeckender Eisschicht unpassierbar werden.
Für den Winterdienst stehen 16 Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung; bei Schneefall sind 20 Mitarbeiter im Einsatz um den differenzierten Winterdienst in der Gemeinde sicherzustellen. Beim Einsatz von Streusalz und/oder Splitt spielen insbesondere ökologische Gesichtspunkte eine große Rolle.
Gemeinde Ismaning

Über den Autor:

Hinterlasse einen Kommentar

Werbung

Werbung