Jan
11
2019

Bekanntmachung zur Möglichkeit über das Widerspruchsrecht nach § 50 BMG

– hinsichtlich der Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
– hinsichtlich der Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
– hinsichtlich der Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Das Einwohner-Adressbuch ist eine Kombination aus Einwohnerdaten und Telefonbucheinträgen ist. Es erscheint immer der Telefonbucheintrag im Adressbuch. Falls Sie keinen Eintrag in das Adressbuch wünschen, müssen Sie Ihren Telefonbucheintrag ebenfalls streichen lassen (dies bei Ihrem Telefonanbieter).
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass jeder Bürger das Recht hat, seine Daten diesbezüglich sperren zu lassen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Für die Sperre Ihrer Daten wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt im Kutscherbau, Schloßstraße 4, Telefon 960 900-126/-124/-127.
Dr. Alexander Greulich
Erster Bürgermeister

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