Mai
25
2018

Pferdekot auf Straßen im Gemeindegebiet: Beschwerden

Die Beschwerden über Pferdekot auf öffentlichen Straßen und Grünflächen häufen sich. Deshalb weisen wir einmal mehr ausdrücklich darauf hin, dass es die Pflicht eines jeden Pferdeführers ist, die Hinterlassenschaften seines Pferdes zu entfernen. Sollte dies nicht sofort an Ort und Stelle möglich sein, ist die Stelle nach Beendigung des Ausritts wieder aufzusuchen und der Kot zu beseitigen.
Dies wird sowohl durch die Straßenverkehrsordnung vorgegeben (§ 32 StVO) als auch durch die gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen. Nach dieser ist es generell verboten, Straßen, Wege oder Plätze, einschließlich der Geh- und Radwege, sowie der Straßengräben, Böschungen, Seiten-, Rand- und Grünstreifen, durch Tiere verunreinigen zu lassen.
Für das Verständnis der Pferdeführer bedankt sich die Gemeinde Ismaning auch im Namen aller betroffenen Einwohner, Passanten und Verkehrsteilnehmer.

Gemeinde Ismaning
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Über den Autor:

Hinterlasse einen Kommentar

Werbung

Werbung